Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) - Reinigungsleistungen
I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen CleanFreak UG (haftungsbeschränkt) - im Folgenden "Auftragnehmer" - und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge über die Erbringung von Reinigungs- oder Pflegedienstleistungen. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, ergänzende Vereinbarungen und/oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich zustimmt. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Vorrang der Individualabrede bleiben hiervon unberührt.
2. Soweit in diesen AGB zwischen Auftraggebern unterschieden wird, die Verbraucher oder Unternehmer sind, bestimmt sich dies nach den gesetzlichen Legaldefinitionen. Verbraucher ist gemäß § 13 BGB eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
II. Leistungsumfang
1. Grundlegend gelten für den Umfang der Leistungen des Auftragnehmers die vom Bundesverband des Gebäudereinigerhandwerks aufgestellten Richtlinien für Vergabe und Abrechnung von Gebäudereinigungsarbeiten, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aus individuellen Vereinbarungen zwischen den Parteien nichts anderes ergibt.
2. Regiearbeiten, also Arbeiten, die bei Angebotserstellung nicht vorhersehbar waren und/oder nicht Teil des Leistungsverzeichnisses sind, wie z.B. Sonderreinigungen, Reinigungen nach Bau- und Malerarbeiten etc., sind durch den Auftraggeber gesondert zu beauftragen. Hierzu gehört auch das Entfernen von hartnäckigen Flecken und Resten (z.B. Klebestreifen und deren Reste, Baudreck, Zementschleier, Nikotin, Fette, Kalk, tierische Exkremente, Verschmutzungen, die durch das Fehlen oder Auslassen einer Reinigung von mindestens 6 Monaten zu Grunde liegen, etc.). Regiearbeiten werden zusätzlich aufwandsabhängig abgerechnet, s. Ziffer V. 5.
III. Vertragsschluss
1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber Kataloge, Dokumentationen, Muster (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat. An vorbenannten Unterlagen, die im Rahmen der Vertragsanbahnung als auch des Vertragsschlusses übergeben werden, behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor. Unterlagen, die im Geschäftsverkehr als „vertraulich“ gekennzeichnet übergeben werden, dürfen nicht ohne Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte übergeben werden.
2. Der Auftragnehmer übermittelt dem Auftraggeber ein unverbindliches Angebot über die von ihm angefragten Leistungen. Der Auftraggeber erklärt mit Unterschrift unter dieses Angebot seinen Willen zur verbindlichen Auftragserteilung. Erklärt der Auftraggeber hierbei Änderungen oder Ergänzungen, werden diese nur Vertragsinhalt, wenn sich der Auftragnehmer mit diesen ausdrücklich einverstanden erklärt. Der Auftragnehmer nimmt den Auftrag durch seine Unterschrift verbindlich an.
IV. Widerrufsrecht (als Verbraucher)
1. Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
2. Für das Widerrufsrecht gelten die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (CleanFreak UG (haftungsbeschränkt), Rieslingstraße 6, 65399 Kiedrich, 0172 4966777, info@clean-freak.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das auf unserer website https://www.clean-freak.de vorgesehene Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können auch das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auf unserer Webseite https://www.clean-freak.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
V. Preise und Vergütung
1. Alle Preisangaben des Auftragnehmers gegenüber Verbrauchern verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern verstehen sie sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Bei wiederkehrenden Unterhaltsreinigungsleistungen sind Reinigungsmaterialien und chemische Produkte im Preis enthalten. Verbrauchsmaterialien wie Toilettenpapier, Handtuchpapier, Seife, Müllbeutel o.ä. werden gesondert berechnet, sofern der Kunde diese nicht selbst zur Verfügung stellt. Hierfür gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste.
3. Es gelten die Preise gemäß des Angebotstags. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr behält sich der Auftragnehmer eine Preisanpassung wegen nachträglich gestiegener Materialpreise oder gestiegener Lohn- oder Lohnnebenkosten vor. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die Preissteigerungen nachzuweisen.
4. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die zu reinigende oder pflegende Fläche tatsächlich von der im Angebot aufgeführten Fläche um mehr als 10% abweicht, ist auf Verlangen einer der Parteien ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten für die Überschreitung oder Unterschreitung des Flächenansatzes zu vereinbaren.
5. Regieleistungen werden nach den geltenden Stundentarifen des Auftragnehmers abgerechnet.
6. Die Vergütung für die Arbeiten ist mit der Abnahme der Werkleistungen fällig und binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung zu zahlen. Die Abnahme erfolgt durch Gegenzeichnung des Leistungsnachweises durch den Auftraggeber. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Unterzeichnung des Leistungsnachweises ohne Verschulden des Auftragnehmers unterlässt oder den Gegenstand der vertragsgegenständlichen Leistung in Benutzung nimmt. Bei wiederkehrenden Leistungen, die zu einem monatlichen Festpreis abgerechnet werden, gilt die Abnahme als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht binnen 10 Tage nach Leistungserbringung wenigstens einen Mangel rügt.
7. Der Auftragnehmer ist, insbesondere aber nicht ausschließlich bei vorherigen Zahlungsausfällen des Auftraggebers jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.
8. Der Auftraggeber kommt 30 Tage nach Rechnungslegung in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Die Verzugszinsen bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen.
9. Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.
10. Sind Leistungen wöchentlich wiederkehrend an einem bestimmten Wochentag zu einem monatlichen Festpreis vereinbart und fällt ein Feiertag auf diesen Wochentag, bleibt der vollständige Festpreisanspruch des Auftragnehmers unberührt. Ebenso bleibt der vollständige Festpreisanspruch bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, s. Ziffer IX.1. und 2., unberührt, wenn das zu reinigende Objekt, z.B. wegen Umzugs, wegfällt und der Auftraggeber versäumt hat, die fristgerechte Kündigung des Dauerschuldverhältnisses zu erklären. Die Kündigungsfrist beginnt dann mit Kenntnisnahme des Wegfalls der Geschäftsgrundlage durch den Auftragnehmer.
VI. Pflichten der Parteien
1. Bei wiederkehrenden Leistungen beim Auftraggeber vor Ort, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Anforderung einen geeigneten, abschließbaren, Raum zur Lagerung und Unterbringung der Reinigungsmittel oder der chemischen Produkte wie auch der Arbeitskleidung und sonstiger Utensilien zur Verfügung.
2. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Flächen und Gegenständen zu gewähren und diese gegebenenfalls frei zu oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, räumen.
3. Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt der Auftragnehmer die erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel. Das zur Reinigung notwendige Wasser (kalt und warm) und den Strom stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.
4. Kann der Auftraggeber einen vereinbaren Termin nicht wahrnehmen, hat er dies dem Auftragnehmer spätestens 24 Stunden vor diesem Termin in Textform mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber diese Mitteilung oder erklärt er diese nicht fristgerecht, kann der Auftragnehmer eine Aufwandspauschale von 30 € in Rechnung stellen. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass dem Auftragnehmer kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vereinbarten Leistungen persönlich zu erbringen. Er darf sich hierzu Dritter nach eigenem Ermessen bedienen. Das heißt, der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch eine bestimmte Reinigungsfachkraft oder eine bestimmte Anzahl von Reinigungsfachkräften.
6. Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter auf das Datengeheimnis und zur absoluten Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich aller Unterlagen, Vorrichtungen etc., die beim Auftraggeber einsehbar sind.
VII. Sachmängelhaftung
1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Sachmangelhaftung.
2. Bei stark verschmutzen oder beanspruchten Flächen kann ggf. nur mit aggressiven Reinigungsmittel eine Verbesserung erzielt werden. Um Beschädigungen der Gesamtfläche zu vermeiden, wird von dem Auftragnehmer auf einer Teilfläche eine Testfläche angelegt, um die Auswirkungen des eingesetzten Reinigungsmittels zu prüfen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf mögliche Risiken hinweisen. Erklärt der Auftraggeber in Kenntnis dessen sein Einverständnis mit der Anlage der Testfläche und kommt es in der Folge zu Schäden an der Testfläche, stellt dies keinen Sachmangel dar.
3. Bei der Anlage von Testflächen gilt das dort erzielte Ergebnis als Maßstab für die vereinbarte Beschaffenheit der Gesamtfläche, wobei dem Auftraggeber bekannt ist, dass aufgrund der unterschiedlichen Belastungen, der eine Fläche ausgesetzt sein kann, eine flächendeckende Homogenität der Gesamtfläche unter Umständen nicht erreicht werden kann. Hierauf basierende Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar.
4. Eine Sachmangelhaftung des Auftragnehmers scheidet aus, wenn Mängel oder Schäden darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Fläche oder Gegenstände dem Auftragnehmer nicht vorab zur Kenntnis gebracht hat.
5. Es stellt keinen Mangel dar, wenn Flächen oder Gegenstände nicht gereinigt werden, weil sie entweder vom Auftraggeber nicht frei geräumt sind oder dem Auftragnehmer aus sonstigen Gründen der Zugang nicht möglich ist.
6. Gegenüber Unternehmern gilt zudem Folgendes:
a. Sachmangelhaftungsansprüche verjähren 12 Monate nach Abnahme der Leistung.
b. Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass er fristgerecht seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten und damit einhergehenden Ausschlussfristen gelten für die Anzeige von Mängeln im Moment der Abnahme entsprechend.
VIII. Haftung / Versicherung
1. Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz, Arglist, beim Fehlen der von ihm garantierten Beschaffenheit seiner Gewerke sowie für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Sofern der Auftragnehmer grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, ist die Haftung auf den bei Abschluss des betreffenden Reinigungsauftrages vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, d.h. eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, der folgenden Haftungshöchstsummen entspricht:
€ 5000000.- für Sachschäden je Schadensfall
€ 250000.- für Schlüsselschäden je Schadensfall
€ 1000000.- für sonstige Pflichtverletzungen je Schadensfall
4. Im Falle der Haftung des Auftragnehmers ist ein Mitverschulden des Auftraggebers angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Vorkehrungen zur Gewährleistung der Objektsicherheit.
5. Die in dieser Ziffer VIII vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
6. Weitergehende als hier in Ziffer VIII ausdrücklich genannte Haftungsansprüche des Auftraggebers auf Schaden- oder Aufwendungsersatz sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Haftung ohne Verschulden.
7. Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden, dreifach jahresmaximierten Deckungssummen:
Personen-, Sach- und Vermögenschäden: € 15000000
Bearbeitungsschäden: €
Schlüsselschäden: € 750000
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ansprüche, die unter die Betriebshaftpflichtversicherung fallen, unverzüglich schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
IX. Laufzeit und Kündigung
1. Verträge über wiederkehrende Leistungen sind auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht im Einzelfall eine feste Laufzeit vereinbart wird.
2. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Monats.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für den Auftragnehmer liegt ein wichtiger Grund vor, wenn der Auftraggeber mit mehr als einer vereinbarten monatlichen Vergütung im Verzug ist.
X. Abwerben von Mitarbeitern des Auftragnehmers
Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter des Auftragnehmers aktiv abzuwerben, um diese für eine Anstellung in Teil- oder Vollzeit bei sich zu gewinnen. Verstößt der Auftraggeber gegen dieses Abwerbeverbot, hat der Auftragnehmer das Recht, eine angemessene Vertragsstrafe geltend zu machen. Diese Vertragsstrafe steht im Ermessen des Auftragnehmers und kann im Streit über die Ermessensausübung durch ein zuständiges Gericht überprüft werden.
XI. Teilnahme am Verbraucherschlichtungsverfahren
Die CleanFreak UG (haftungsbeschränkt) beteiligt sich nicht an einem Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
XII. Schlussbestimmungen
1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen- ausschließlicher –Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz d es Auftragnehmers.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines Reinigungsauftrages unwirksam oder undurchsetzbar sein, so werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser AGB oder des Reinigungsauftrages davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Vertragspartnern mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwaige Lücken in diesen AGB oder einem Reinigungsauftrag.
Stand 02/2026
